Tel: 08142-4433510 Fachanwalt Versicherungsrecht Gabriele Lindhofer
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Rechtstipps

Private Unfallversicherung - Feststellung Invalidität

 

In der privaten Unfallversicherung kann die Versicherungsleistung verweigert werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb 15 Monaten nach Unfall diesen der Versicherung mitteilt und

- ein Arzt

- schriftlich (!) festgestellt hat, dass

- aufgrund des Unfalls

- eingetretene, genau beschriebenen Verletzungen

- innerhalb eines Jahres nach dem Unfall

- zu einer dauerhaften Invalidität geführt haben.

Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Versicherungsleistung verloren.

 

Oft sind Ärzte verunsichert, was sie genau bescheinigen sollen. Die häufigsten Fehler sind, dass das Untersuchungsergebnis nicht schriftlich attestiert wird. In früheren Bedingungen war das noch nicht der Fall, in den neueren Bedingungen muss das Untersuchungsergebnis der Invaliditätsfeststellung schriftlich innerhalb von 15 Monaten festgehalten sein und dem Versicherer nachweisbar durch Sie zugegangen sein.

Dabei muss der Arzt unmissverständlich attestieren, das die von ihm aufgelisteten (!) Verletzungen auf das Unfallereignis vom (Datum!) beruhen und zu einer sicher festgestellten Invalidität (!) führen. Dabei ist wichtig für den Arzt zu wissen, dass seine Feststellungen nicht zwingend richtig sein müssen. Weder bezüglich der sicher festgestellten Invalidität, noch muss sich der Arzt zum Umfang der Invalidität äußern. Die nach den Versicherungsbedingungen geforderten ärztlichen Feststellungen sollen nur dazu dienen, dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, eigene Feststellungen und gegebenenfalls eigene Gutachten erstellen zu lassen. Wenn also der Arzt bescheinigt, dass wahrscheinlich eine Invalidität eingetreten ist, oder die Beschwerden wahrscheinlich auf dem Unfallereignis beruhen, ist der Anspruch auf Versicherungsleistung verloren, weil nicht ausreichend. Dann sollten Sie sich einen anderen Arzt suchen. Nochmals: der Arzt haftet nicht für die Richtigkeit seiner Feststellungen, sondern hilft der Versicherung zu prüfen, ob diese weitere Untersuchungen oder Unterlagen benötigt.

Melden Sie den Unfall möglichst bald der Versicherung. Der Versicherer muss Sie dann auf laufende Fristen schriftlich hinweisen. Auch könnten Sie bei verspäteter Meldung Obliegenheiten verletzen. 12 Monate nach Unfall sollte die Anzeige eines Unfall aber spätestens erfolgen. Manche Versicherungsbedingungen haben auch großzügigere Fristen vereinbart. Wenn also Unfall: Versicherungsbedingungen lesen, oder wenn nicht auffindbar, vom Versicherer zusenden lassen. Fast alle Versicherer haben ihre Bedingungswerke mittlerweile online abrufbar. Achten Sie auch darauf, welche Version für Ihren Vertrag gilt!

 

Gröbenzell, 14.06.2021

 

 

 

 

Lebensversicherung - Änderung der Bezugsberechtigung 

 

Während eine Änderung der Bezugsberechtigung auf den Todesfall vom Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des Bezugsberechtigten vorgenommen werden kann, ist eine Änderung der Bezugsberechtigung im Erlebensfall jederzeit ohne Einwilligung und sogar ohne Kenntnis des ursprünglichen Bezugsberechtigten möglich. Das hat der BGH am 27.6.2018, Az: BGH IV ZR 222/16 unter analoger Anwendung des § 150 Abs. 2 VVG entschieden. 

 

Tipp:

Wer als Bezugsberechtigter im Erlebensfalle eingesetzt ist, sollte sich nicht darauf verlassen, dass diese fortbesteht, es sei denn, die Erklärung zur Bezugsberechtigung wurde unwiderruflich abgeben.

Die unwiderrufliche Einsetzung eines Bezugsberechtigten macht die Leistungen aus der Lebensversicherung übrigens auch vollstreckungs-und insolvenzfest.

 

Gröbenzell, 07.09.2018

 

 

Rauchmelderpflicht ab 1.1.2018 -

Kürzung der Versicherungsleistung bei Brand ?

 

Seit 01.01.18 besteht nun auch für Altbauten die Pflicht Schlafräume und Flure mit einem Rauchmelder auszurüsten. Das geschieht nach der jeweiligen Ländergesetzgebung, in Bayern nach Art. 46 der Bayrischen Bauordnung in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren.

In den Versicherungsbedingungen der Feuerversicherungen oder der Hausratversicherungen befinden sich Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer die gesetzlichen Sicherheitsvorschiften zu beachten, bei deren Verstoß es zur Leistungskürzung kommen kann. Ob diese Leistungskürzung dann auch wirklich vertraglich vereinbart wurde und Bestand hat, wäre dann gesondert zu prüfen, wer noch einen alten Versicherungsvertrag vor 2008 abgeschlossen hatte.

Auf jeden Fall sollte man nicht ohne Not sich der Gefahr einer Leistungskürzung aussetzen und Rauchmelder einbauen, nicht nur des Geldes wegen, sondern auch wegen der eigenen Sicherheit.

 

Gröbenzell, 09.01.2018

 

 

 

 

 

 

 Hausratversicherung - worauf Sie achten sollten!

 

2 wichtige vertragliche Regelungen sind ein "Muß" um später keinen Ärger im Schadensfall zu haben:

 

- vereinbaren Sie den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung. Die Prämie ist zwar dann höher, weil auf eine bestimmte Quadratmeterzahl eine bestimmt Versicherungssumme vereinbart wird - die Ihnen sicher zu hoch erscheint - aber notwendig ist. Bitte bedenken Sie: nicht der Verkehrswert wird erstattet, sondern der Neuwert der Wiederbeschaffung! Daher die Höhe der Versicherungssumme und auch Ihrer Entschädigung.

 

- vereinbaren Sie den Verzicht sich auf den Einwand der 'groben Fahrlässigkeit'  seitens des Versicherers zu berufen. Grobe Fahrlässigkeit wird von der Rechtsprechung schon bei einfachen Alltagstätigkeiten angenommen und führt zu erheblichen Leistungskürzungen.

 

Im Einbruchsfall - sofortige Anzeige bei der Polizei unter sofortiger Übergabe einer Stehlgutliste an Polizei und Versicherung. Die fehlende oder widersprüchliche Stehlgutliste kann zum Ausschluss der Versicherungsleistung führen und ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

 

Bei Einbruch ins Kfz oder Hotel oder Ferienwohnung, sind Sie über die Außenversicherung in der Hausrat versichert. Auch hier den Diebstahl der örtlichen Polizei sofort anzeigen, das ist Voraussetzung für eine Versicherungsleistung.

 

Fahrraddiebstahl: Viele Versicherungen bieten Versicherungsschutz auch bei nur abgesperrtem Fahrrad. Es muss nicht zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr in abgeschlossener Garage oder befriedetem Besitztum sein. Fragen Sie danach!

Voraussetzung auch hierfür: Diebstahl sofort anzeigen

 

Beweis der gestohlenen Gegenstände:

Schmuck, Wertgegenstände, Gemälde,

hochwertige Einrichtungsgegenstände und Kleidung sollte man fotografieren, auch das Fahrrad mit dem Schloss. Rechnungen aufbewahren!

 

Bei jedem Umzug sollte die Versicherungssumme neu ermittelt werden. Sobald der Versicherer von einem Umzug erfährt hat der nach dem Versicherungsvertragsgesetz sogar die Pflicht zu überprüfen, ob die Versicherungssumme noch aktuell ist. Verletzt er diese Fürsorgepflicht, haben Sie im Schadenfall, falls Unterversicherung eingewandt wird, einen Schadenersatzanspruch, mit dem Sie dann doch wieder zu Ihrer Versicherungsleistung gelangen, denn der Einwand der Unterversicherung ist dann gegenstandslos.

 

Bevor Sie im Versicherungsfall die Schadenanzeige selbst falsch oder fehlerhaft ausfüllen, holen Sie sich fachkundigen Rat einer Fachanwaltes oder Fachanwältin für Versicherungsrecht. Eine Erstberatung darf nach § 34 RVG dem Verbraucher nciht mehr als 190,00 Euro zzgl MwST kosten. Wer auch noch Rechtschutz versichert ist, der kann die Erstberatung - ausgenommen Selbstbeteiligung - auch über die Rechtsschutz im Schadenfall erstattet bekommen.

 

Gröbenzell, 29.08.2016

 

 

 

Rechtsschutzversicherung - neue verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH !

 

Der Versicherungsfall  aber wann eingetreten?

Gerade im Schadensrecht und bei verhaltensbezogenen Ereignissen nach § 4 Abs 1 a und c ARB hatte der Versicherungsnehmer oft das Nachsehen, wenn es um die Deckungszusage ging. Entweder war das den Versicherungsfall auslösende Schadensereignis/Verhalten vorvertraglich, oder es war nicht mehr festzustellen wann.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Rechtsprechung des BGH aber sehr verbraucherfreundlich entwickelt. Ausschlaggebend für den Eintritt des Versicherungsfalles, den der Versicherungsnehmer nachzuweisen hat, ist jetzt:

Im Schadensrecht § 4 Abs 1 a ARB: Als frühester Zeitpunkt, die Kenntnis des Versicherungsnehmers von Ansprüchen gegen den Schadenverursacher. Handlungen Dritter bleiben unberücksichtigt. Damit wird nicht mehr auf das Setzen einer Erstursache ohne Kenntnis des Versicherungsnehmers abgestellt.

Bei den übrigen Fällen des § 4 Abs. 1 c ARB: Bei verhaltensbedingten Ereignissen (MietR, ArbR , VersicherungsvertragsR , ua) das Vorbringen des Versicherungsnehmers, wann ein Verstoß des Vertragspartners vorliegt auf den er seine Ansprüche stützt. Es darf nicht mehr auf einen behaupteten Verstoß des Versicherers abgestellt werden zu Ungunsten des Versicherungsnehmers. Das war oft der Fall bei Deckungsanfragen an den Rechtsschutzversicherer bei Anfechtungen von Versicherungsverträge wegen Arglist oder Rücktritt, wegen falscher Angaben oder bei verhaltensbezogenen Kündigungen.

Nachzulesen im Urteil BGH IV ZR 214/14

 

 

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Gabriele Lindhofer

 

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